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Acerca de

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Ablauf und Kosten
Ablauf

Nach der Kontaktaufnahme durch Sie per Email oder Telefon werden wir ein kurzes kostenloses telefonisches Vorgespräch (ca. 15 min.) mit Ihnen führen, um Ihr Anliegen aufzunehmen und das geeignete Vorgehen und eventuelle Kostenfragen zu klären. 

Gesetzliche Krankenversicherungen
Ab Januar 2023 verfügen wir über eine Zulassung zur gesetzlichen Krankenversorgung. 
Entsprechend der Vorgaben laden wir Sie nach telefonischer Terminvereinbarung zu einem so genannten Erstgespräch, bzw. einer Psychotherapeutischen Sprechstunde bei einem von uns ein. Hier können Sie ihr Anliegen schildern, einen ersten Eindruck von uns gewinnen und wir können klären, ob Psychotherapie in Ihrem Fall eine sinnvolle Option darstellt. Zu diesem Gespräch bitten wir Sie, Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen.

Nach dem Erstgespräch erfolgen vier so genannte 
„probatorische Sitzungen” zur eingehenden psychotherapeutischen Diagnostik und zur Problem- und Zielklärung. Sind die Voraussetzungen für die Durchführung einer ambulanten Psychotherapie gegeben, können wir bei der Krankenkasse eine Kurzzeittherapie beantragen (zunächst 12 Sitzungen, danach können weitere 12 Sitzungen Kurzzeittherapie beantragt werden). Gegebenenfalls kann eine Langzeittherapie beantragt werden (60 Stunden). Hierzu muss ein ausführlicher Antrag gestellt werden, der von einem unabhängigen Gutachter anonym geprüft wird. Nach der Genehmigung des Antrages beginnt Ihre Therapie.
Private Krankenversicherungen

Im Rahmen des Telefonates werden wir einen Termin für ein kostenpflichtiges 50-minütiges Erstgespräch vereinbaren, um genauer auf Sie und Ihre Beschwerden einzugehen, Therapieziele zu definieren und Ihnen einen möglichen Therapieablauf vorzustellen. 

Entscheiden Sie sich für eine Therapie, erfolgen in den nächsten vier Sitzungen eine psychologische Diagnostik sowie eine eingehendere Problem- und Zielklärung.

Im Rahmen der privaten Krankenversicherung ist die Erstattung von bis zu fünf sog. probatorischen Sitzungen zumeist problemlos. Ist eine weiterführende Psychotherapie indiziert, stellen wir bei Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Antrag.

Die Krankenkassen bezahlen psychotherapeutische Behandlungen nach den derzeit anerkannten "Richtlinienverfahren". Dazu zählt die von uns durchgeführten Methode (kognitive Verhaltenstherapie). Private Krankenversicherungen erstatten meistens zumindest anteilig die Kosten für die Psychotherapie. Die Regelungen bezüglich des Umfangs möglicher Psychotherapien (Anzahl möglicher Sitzungen) sind jedoch von Kasse zu Kasse und Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Lesen Sie daher bitte Ihren Vertrag bzw. erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse die Antragsformulare für die Beantragung einer Psychotherapie schicken. Sinnvoll ist in jedem Fall, die Bestimmungen zu lesen, zu denen Sie Ihre Krankenversicherung abgeschlossen haben und folgendes zu überprüfen:

  • Umfasst mein Krankenversicherungstarif psychotherapeutische Behandlung?

  • Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?

  • Wenn ja, formlos oder auf einem speziellen Formular?

  • Gibt es eine festgelegte Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung?

  • Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif?

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese finden Sie im vollen Umfang als Download im Netz (z.B. hier; Kapitel G).

Die Kosten können im Hinblick auf die Schwierigkeit und die Umständen variieren. Standardmäßig berechnen wir für jede Therapiestunde (50 Minuten) den üblichen 2,3-fachen Satz (100,55 €).

 

Selbstzahler

Die Kosten für eine Psychotherapie oder eine psychiatrische Beratung oder Behandlung können Sie auch selbst übernehmen. Die Sitzungen werden dann ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet (s.o.). 

Beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits-, Lebensversicherungen und privaten Krankenversicherungen sind Risikozuschläge möglich, wenn eine stattgehabte Psychotherapie in der Krankengeschichte angegeben werden muss. Insofern kann es bei manchen Anliegen ratsam sein, die Kosten selbst zu tragen.

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